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Kritische Schwachstelle in log4j veröffentlicht (CVE-2021-44228)


letzten Freitag war es wieder so weit und nach prominenten Zero-Day-Schwachstellen wie Hafnium, Kaseya oder Solarwinds müssen sich Unternehmen erneut dringend mit einer hochkarätigen Server-Schwachstelle namens Log4Shell auseinandersetzen.

Die Sicherheitslücke basiert auf einem sehr weit verbreiteten Software-Schnipsel, ist vergleichsweise einfach auszunutzen und ermöglicht Hackern weitreichende Zugriffe auf angegriffene IT-Systeme.

Globale Unternehmen wie Amazons Cloud-Dienst AWS, Apples iCloud oder das bei Jugendlichen beliebte Spiel Minecraft waren oder sind betroffen – ebenso ist zu erwarten, dass viele Unternehmen in der DACH-Region Ziele von Hacker-Angriffen sind.

Aber was genau bedeutet das für Sie?

Es bedeutet, das Sie alle Anwendungen die die besagte datei verwenden nur unter besonderer Vorsicht nutzen sollten und schnellst möglich alle Sicherheitsupdates, die von den Betreibern zur Verfügung gestellt werden installieren sollten.

Auch Ihr Webbrowser nutzt Java und ist daher ein potentielles Risiko. Daher beschränken Sie Ihr Surfverhalten soweit möglich bis alle Sicherheitspatchezur Verfügung stehen.

Den vollständigen Artikel vom BSI können Sie hier einsehen:

Mehr dazu hier ->

 

Aktuelle Ransomware-Angriffe auf Unternehmen

in diesen Tagen berichten die Medien wieder vermehrt über Ransomware-Angriffe auf Unternehmen. Am vergangenen Wochenende wurden die Server der MediaMarktSaturn-Holding Opfer eines Angriffs durch die Ransomware-Gruppe "Hive". Nur wenige Tage zuvor wurden die Schweriner Stadtverwaltung wie auch der für die Gesundheitsbranche tätige IT-Dienstleister Medatixx in Eltville Ziel von Ransomware-Angriffen.
Die 3 wichtigsten Punkte für Ihre Praxis sind:

- Schützen Sie Ihr Netzwerk und Ihre Patientendaten sicher und zuverlässig durch den Einsatz einer Hardwarefirewall.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Virenschutz auf allen Systemen.

- Weisen Sie Ihre Mitarbeiter in den richtigen Umgang mit E-Mail und möglichen Mailware-Angriffen ein.

Richten Sie zusätzlich einen E-Mail Schutz für Ihre Systeme ein.

Digitalisierungsbonus auch für Zahnärzte bis zu 10.000 € vom Staat zurück.

Was ist der Digitalisierungsbonus?

Der Digitalisierungsbonus ist ein Zuschuss vom Staat. Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen z.B eHealth sowie zum Ausbau der IT Infrastruktur und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wie bekommen Sie diesen Bonus?

Ganz einfach, im ersten Schritt gilt es zu überprüfen in welchen Bereichen Ihre Praxis weiter digital ausgebaut werden kann, wo die IT-Infrastruktur verbesser und ggf. die IT-Sicherheit erhöht werden kann.

Hierzu erarbeiten wir Ihnen Ihr persönliches, kostenfreies und unabhängiges Digitalisierungskonzept. Dieses wird dann zusammen mit dem Förderantrag zur Genehmigung eingereicht. Sobald dieser Antrag genehmigt wurde, kann es dann auch schon mit der Umsetzung los gehen und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Weiterführende Informationen der N-Bank

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp

Haben Sie noch Fragen?

Dann lassen Sie sich von uns beraten.

 

 

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung – HeilM-RL ZÄ

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit den ausführenden Therapeutinnen und Therapeuten. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen (Heilmittelkatalog Zahnärzte).

Warnung - vor aktueller Betrugmasche
Die Digi Medien GmbH Versendet derzeit unzählige Trickformulare, die mit „Brancheneintrag“ und dem jeweiligen Bundesland des Adressaten überschrieben sind. 
Die Masche der Digi Medien GmbH und brachneneintrag.online

Die Masche der Digi Medien GmbH hat sich in den letzten Jahren äußerster Beliebtheit erwiesen und scheint sehr erfolgreich zu sein. Unzählige Unternehmen sind solchen Maschen auf den Leim gegangen und wurden sicherlich um sehr hohe Millionenbeträge betrogen. Das von der Digi Medien GmbH versandte Trickformular erweckt den Anschein eines amtlichen Schreibens oder aber eines klassischen Brancheneintrags. Das Schreiben ist darauf ausgelegt, dass lediglich die fett gedruckten Teile wahrgenommen werden wie zum Beispiel „bitte Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen“.

In der Hitze des Gefechts wird dann meist der im Fließtext auf der rechten Seite untergebrachte Hinweis übersehen, dass die Eintragungsgebühr für brancheneintrag.online pro Jahr netto 899 € beträgt und auf eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ausgelegt ist. Unterschreibt der Adressat dieses Formular, wird er von der Digi Medien GmbH auf Zahlung von knapp 2000 € in Anspruch genommen.

KZBV 01.01/21 1 IT-Sicherheitsrichtlinie NACH § 75B SGB V
KZBV 01.01/21 1 RICHTLINIE NACH § 75B SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT

Wir beraten sie gerne und helfen Ihnen mit unseren IT-Spezialisten die Anforderungen in Ihrer Praxis umzusetzen. Zusätzlich bieten wir Ihnen hier weitere Informationen zu dem Thema als Download an. Gerne Beraten wir Sie dazu welche Maßnahmen in Ihrer Praxis im einzelnen wirklich notwendig sind.

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